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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

des Hotels Freihofs der Freihof Prichsenstadt GmbH

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für Veranstaltungen und alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels Freihofs der Freihof Prichsenstadt GmbH (nachfolgend Hotel genannt).
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Für den Fall, dass ein Dritter für den Kunden die Zimmerbuchung vornimmt und er dem Hotel gegenüber dies entsprechend erklärt, richtet sich der Anspruch aus dem Gastaufnahmevertrag gegen den Dritten und den Kunden als Gesamtschuldner.
  3. Zimmerbuchungen über unserer Homepage www.hotelfreihof.com sind verbindliche Buchungen. Bei Stornierung oder nicht Inanspruchnahme entstehen Ausfallkosten gemäß unseren Stornierungsgebühren.
  4. Die im Internet gezeigten Bilder sind Beispielbilder für die jeweilige Zimmerkategorie.
  5. Die Zimmer sind alle unterschiedlich und können somit vom Bild abweichen. Der Kunde hat kein Anrecht auf ein bestimmtes Zimmer.
  6. Zusätzliche Wünsche (z.B. exakte Zimmerwahl, Babybetten, etc.) werden vom Hotel nach Verfügbarkeit ermöglicht. Der Kunde hat aber keinen rechtlichen Anspruch auf diese.
  7. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer dieser abgeschlossen worden ist. Bei abgeschlossenen Hotelaufnahmeverträgen, bei denen der Kunde einseitig den Rücktritt vom Vertrag erklärt, erlischt das Rücktrittsrecht, sofern die Stornierung außerhalb der vom Hotel garantierten Stornofristen liegt. Die Stornierung einer Buchung bedarf immer der Schriftform.
  8. Gutscheine sind ausschließlich gegen Ware bzw. Dienstleistung und nur gegen Vorlage des Originals einlösbar. Gutscheine haben eine Gültigkeit von 3 Jahren. Gutscheine können auf andere Personen übertragen werden. Es besteht kein Anspruch auf Auszahlung. Durch Werbemaßnahmen erhaltene Gutscheine sind zeitlich begrenzt und verfallen anschließend.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Die Verpflichtung des Hotels zu zusätzlichen Leistungen des Hotels wie bspw. Fahrradverleih, Restaurantkapazität, Massageangebote o.Ä. besteht nur dann, wenn der Kunde diese zusätzlichen Leistungen gebucht und bestätigt hat.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer in Anspruch zu nehmen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  4. Das Hotel ist zu einer Änderung der Preise berechtigt, wenn der Kunde nach dem Abschluss des Gastaufnahmevertrages Änderungen der vertraglich vereinbarten Leistungen begehrt wie bspw. die Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden.
  5. Rechnungen des Hotels sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nach Fälligkeit nicht innerhalb der vorgenannten Frist die Zahlung leistet. Bei einem Kunden, der Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, kommt dies nur dann zum Tragen, wenn das Hotel den Verbraucher auf die Folgen des Verzugs in der Rechnung in besonderer Weise hingewiesen hat.
  6. Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
  7. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Das Hotel kann aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  8. Im Nachgang zu ändernde Rechnungsanschriften werden pro Rechnungsänderung mit 20,00€ berechnet. Alle Zimmerpreise beinhalten Übernachtung und Frühstück. Eine Nichtbegleichung des Frühstückspreises ist, selbst bei Nichtinanspruchnahme des Frühstücks, nicht möglich.
  9. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Leistungsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsabschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  10. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 9 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 9 geleistet wurde.
  11. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
  12. Provisionen an Reiseveranstalter oder Veranstaltungsagenturen werden nur auf Logisanteile ohne Frühstück und Verpflegung gezahlt und bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
  13. Bei längerfristigen Buchungen behalten wir uns eine Nachkalkulation vor.

IV. Rücktritt des Kunden: Abbestellung, Stornierung / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
  3. Für gebuchte Leistungen bzw. durch den Hotelaufnahmevertrag angemietete Hotelzimmer ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung vom Kunden außerhalb der Stornofristen storniert wird oder der Kunde nicht erscheint (§ 535 BGB). Im Falle des Rücktritts durch den Kunden gelten nachfolgende Bestimmungen.Rücktrittsfristen für Einzel/- und Privatreisende:
    – bis 18:00 Uhr am Vortag der Anreise: frei/kostenlos
    – nach 18.00 Uhr am Vortag der Anreise: 50 % des vereinbarten Preises
    – und am Tag der Anreise (No Show): 90 % des vereinbarten Preises,wenn der Kunde nicht ausdrücklich nachweist, dass ein Schaden des Hotels überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die vorgenannten Pauschalen.
    Rücktrittsfristen für Gruppen (ab 5 Zimmern):
    – bis 6 Wochen vor Anreise: frei/kostenlos
    – 6 Wochen bis 22 Tage vor Anreise: 30 %
    – ab 21 Tage bis 11 Tage am Vortag der Anreise: 50 %
    – ab 10 Tage bis 3 Tage vor Anreise: 75%
    – ab 2 Tage bis 18 Uhr am Vortag der Anreise und bei Nichtanreise: 90 %,
    wenn der Kunde nicht ausdrücklich nachweist, dass ein Schaden des Hotels überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die vorgenannten Pauschalen.
  4. Die Prozentzahlen in Paragraph IV Absatz 3 beziehen sich auf den bestätigten Brutto-Zimmerpreis inklusive Frühstück. Für einige Arrangements, wie zum Beispiel „Silvester Arrangement“ gelten gesonderte Stornierungsbedingungen.
  5. Stornierungen im Rahmen eines eingerichteten Abrufkontingentes einer Veranstaltung oder Gruppenreservierung unterliegen den „Stornofristen für Gruppen“, auch wenn einzelne Zimmer daraus storniert werden.

V. Rücktritt des Hotels

  1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 9 und/oder 10 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Das Hotel ist berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn
    – höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    – Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden;
    – das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
    – der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist;
    – ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nummer 2 vorliegt.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Für einen „Late-Check Out“ (Abreise zwischen 12.00 Uhr und 14.00 Uhr) wird ein Aufpreis von 50,00 € pauschal berechnet. Der Kunde hat auch hier das Recht nachzuweisen, dass dem Hotel ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die vorgenannte Pauschale. Nach 14:00 Uhr am Abreisetag hat das Hotel das Recht, den Zimmerpreis für eine weitere Nacht zu berechnen. Ein Tageszimmer wird aus dem angegebenen Zimmerpreis abzüglich des Frühstückspreises errechnet.
  3. Alle Hotelzimmer im Hotel Freihof sind Nichtraucherzimmer. Sollte in einem Zimmer geraucht werden, behält sich das Hotel die Berechnung einer weiteren Nacht gemäß Listenpreis als Ausfallentschädigung vor.
  4. Im Restaurant der Bar und den Veranstaltungsräumen ist Rauchen ebenfalls generell nicht gestattet. Der Konsum von Drogen ist untersagt. Sachbeschädigungen und außergewöhnliche Verschmutzungen von Hotelzimmern, Veranstaltungsräumen oder zugehörigem Areal (inklusive Terrassen und Parkplatz) werden dem Kunden bei schuldhaftem Handel entsprechend der Schadenshöhe/des Reinigungsaufwandes in Rechnung gestellt.
  5. In den öffentlichen Bereichen des Hotels & in den Veranstaltungsräumen ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken nicht gestattet
  6. Die Unterbringung von Hunden oder anderen Haustieren ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Hotelzimmern erlaubt. Werden Hunde oder andere Haustiere ohne vorherige Mitteilung an das Hotel in anderen Zimmern untergebracht. Ist das Hotel berechtigt die Gäste zum Zimmerwechsel aufzufordern.

VII. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für geschäftliche Veranstaltungen: Tagungen, Seminare, etc.

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten additiv für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen, Konferenzen, Seminaren, etc. sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen.
  2. Bei einer Gruppe mit vorbestellten Speisen, Getränken und/oder anderen Leistungen oder bei mindestens 8 Personen handelt es sich um eine Veranstaltung.
  3. Um den besprochenen Ablauf und die Servicequalität garantieren zu können, erstellt das Hotel nach Angebotszusage 2 Verträge: einen Vorvertrag als Reservierungsbestätigung, in dem zumindest die ungefähr erwartete Personenzahl sowie der gewünschte Raum/die gewünschten Räume schriftlich fixiert werden, sowie einen Endvertrag, der mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung fertiggestellt wird und alle Details beinhalten muss. Jede Abweichung vom Endvertrag bis zur Durchführung der Veranstaltung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels.
  4. Ein Veranstaltungsvertrag wird auch dann erstellt, wenn alle Gäste des Veranstalters selbst für ihre Kosten aufkommen. Der Veranstalter haftet für die Stornierung der Gesamtveranstaltung sowie jede Änderung des Vertrags. Bei Übernachtungsgästen, welche ihre Rechnung selbst bezahlen sollen, haften die Gäste nur dann selbst, wenn eine Kreditkarte zur Garantie sowie eine schriftliche Bestätigung des Einzelgastes vorliegt.
  5. Die Festlegung jeglicher Speisen muss bereits bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung getroffen sein (benötigte Vorlaufzeit der Speisenbestellung bei Lieferanten), um die gewünschte Speisenauswahl garantieren zu können.
  6. Für spontane Ablaufänderungen am Veranstaltungstag übernimmt das Hotel keine Haftung und wird ggf. mit einem Aufschlag für Mehraufwand berechnet.
  7. Der Veranstalter erwirbt nie Anspruch auf bestimmte Räumlichkeiten des Hotels. Das Hotel behält sich das Recht vor, Veranstaltungsorte (z.B. bei schlechten Wettervorhersagen oder weniger Teilnehmern) ohne Zustimmung des Veranstalters zu tauschen und vorzubereiten.
  8. Die Raummieten und Ausstellungsraummieten laut Tagungsmappe beziehen sich auf eine vorher vereinbarte Grundbestuhlung (Möglichkeiten laut Bestuhlungsübersichten). Für jegliche Umbauten fallen entsprechende Aufwandskosten an.

VIII. Zusätzliche Geschäftsbedingungen zum Rücktritt des Kunden / Abbestellung / Stornierung von geschäftlichen Veranstaltungen: Tagungen, Seminare, etc.

  1. Der Veranstalter haftet für die Stornierung der Gesamtveranstaltung sowie jede Änderung des Vertrags. Bei Übernachtungsgästen, welche ihre Rechnung selbst bezahlen sollen, haften die Gäste nur dann selbst, wenn eine Kreditkarte zur Garantie sowie eine schriftliche Bestätigung des Einzelgastes vorliegt.
  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommene Zimmer hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vergeben, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Bis 3 Tage vor Anreise können 10% aller Zimmer kostenfrei storniert werden, bei allen weiteren Stornierungen gelten die folgenden Stornierungsgebühren
    – bis 6 Wochen vor Anreise: frei/kostenlos
    – 6 Wochen bis 22 Tage vor Anreise: 30 %
    – ab 21 Tage bis 11 Tage am Vortag der Anreise: 50 %
    – ab 10 Tage bis 3 Tage vor Anreise: 75%
    – ab 2 Tage bis 18 Uhr am Vortag der Anreise und bei Nichtanreise: 90 %,
    wenn der Kunde nicht ausdrücklich nachweist, dass ein Schaden des Hotels überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die vorgenannten Pauschale.
  4. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Veranstaltungsräumen (Besprechungsräume, Tagungsräume, Tagungspauschalen, bestellte Menüs, Rahmenprogramm, etc.) gelten folgende Stornierungsbedingungen
    – bis 6 Wochen vor Anreise: frei/kostenlos
    – 6 Wochen bis 22 Tage vor Anreise: 30 %
    – ab 21 Tage bis 11 Tage am Vortag der Anreise: 50 %
    – ab 10 Tage bis 3 Tage vor Anreise: 75%
    – ab 2 Tage bis 18 Uhr am Vortag der Anreise und bei Nichtanreise: 90 %,
    wenn der Kunde nicht ausdrücklich nachweist, dass ein Schaden des Hotels überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die vorgenannten Pauschalen.
  5. Tagungstechnik: Folgende Anschlüsse stellt das Hotel Freihof für den 55“ TV und Beamer zur Verfügung: HDMI und VGA. Wechseladapter müssen ggf. vom Veranstalter selbst mitgebracht werden.

IX. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für private Veranstaltungen: Hochzeiten, Geburtstage, etc.

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten additiv für Verträge über die mietweise Überlassung von Bankett- und Veranstaltungsräumen sowie Restaurant und Bar des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen, Hochzeiten, Geburtstagen, etc. sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen.
  2. Bei der Buchung der Eventscheune Celeprixx sind folgende Ausstattungen inklusive: 1 Projektor, 1 Leinwand, Stühle und Tische für die Anzahl der Gäste, Stoffservietten und Tischdecken in Farbe weiß, Loungesofa im Aussenbereich. Weitere Ausstattungen der Location (z.B. Blumendekoration, Pinnwände, Fackeln, DJ Pult, Kamine, etc.) sind vorab durch das Brautpaar explizit zu buchen bzw. sind je nach gebuchter Pauschale inklusive.
  3. Unsere Eventscheune <<Celeprixx>> befindet sich in einem Wohn-Mischgebiet. Die hier geltende Höchstgrenze von 45db im Außenbereich ist zwischen 22 Uhr und 6 Uhr einzuhalten. Diese Grenze gilt ebenfalls für Dienstleistungen wie DJ’s, Bands und sonstige Aktivitäten.  Bei Nichteinhaltung kann es zu behördlichen Bußgelder und Verfahren kommen, welche vom Veranstalter direkt zu tragen sind. Auf der Freifläche vor der Eventscheune sind keine Lautsprecher oder Verstärkeranlagen gestattet. Akustikmusik ist erlaubt. Auf die Seewiese kann Strom für ein Mikrofon oder Lautsprecher bereitgestellt werden.
  4. Hochzeiten & Feierlichkeiten enden, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart, um 02:00 Uhr. Letzte Runde 01:30 Uhr. Ab 00:00 Uhr fällt ein Nachtzuschlag von pauschal 250 Euro pro angefangener Stunde an. Für die Zeit nach 02:00 Uhr wird der doppelte Nachzuschlag fällig.
  5. Um den besprochenen Ablauf und die Servicequalität garantieren zu können, erstellt das Hotel nach Angebotszusage 2 Verträge: einen Vorvertrag als Reservierungsbestätigung, in dem mindestens das Datum, die ungefähr erwartete Personenzahl sowie der gewünschte Raum/die gewünschten Räume schriftlich fixiert werden, sowie einen Endvertrag (Ablaufplan), der mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung fertiggestellt wird und alle Details beinhalten muss. Jede Abweichung vom Endvertrag bis zur Durchführung der Veranstaltung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels.
  6. Für spontane Ablaufänderungen am Veranstaltungstag übernimmt das Hotel keine Haftung und wird ggf. mit einem Aufschlag für Mehraufwand berechnet. So werden z.B. vor Veranstaltung nicht abgesprochene / gebuchte Leistungen (z.B. Zimmerbotengänge, zusätzliche Dekorationen, Technische Fehlerbehebungen, Hussenbezug, etc.) mit einem Serviceaufschlag von 60 Euro/Mitarbeiter/angefangener Stunde berechnet, wenn der Kunde nicht ausdrücklich nachweist, dass ein Schaden des Hotels überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als der genannte Mehraufwand.
  7. Bei einem gebuchten Sektempfang, ist für jeden Gast ein Aperitif mit 0,1 l oder 1 Glas Secco mit 0,1 l zum Sektempfang enthalten. Weitere zum Aperitif konsumierte Getränke werden nach Verbrauch berechnet.
  8. Unsere Pauschalangebote beinhalten, soweit nichts anderes vereinbart, ein serviertes 4-Gang Menü gemäß unseren Menüvorschlägen oder ein Buffet gemäß unserem Buffetangebot. Gerichte, die nicht in unseren Menüvorschlägen aufgeführt sind, wie z.B. Gerichte aus unserer Restaurantspeisekarte werden mit einem Aufpreis berechnet.
  9. Während des Menüs schenken wir Ihnen zwei mit dem Menü korrespondierende Weine aus. Mineralwasser in 0,75l-Flaschen sowie Fassbier und alkoholfreie Getränke (Saftschorle, Soft Drinks) servieren wir ebenfalls während des Menüs (Zeitrahmen ab Menübeginn: 3 Stunden).
  10. Handelt es sich um eine Freihof Deluxe Hochzeit oder Freihof Deluxe Hochzeit Plus sind in Ergänzung zum Punkt 9 alkoholfreie Getränke, Brühkaffee und Wasser in 0,75l Flaschen inbegriffen (Zeitrahmen ab Beginn der Kaffeetafel: 2 Stunden).
  11. Weitere Getränke, welche nicht auf den Inklusiv Listen stehen, werden zum regulären Getränkepreis lt. Preisliste berechnet.
  12. Bei weniger als 55 Vollzahlern erhöht sich die individuelle Pauschale um jeweils 3% pro fehlender Person. Dies gilt für Samstagstermine in den Monaten April – November.
  13. Bei weniger als 45 Personen erhöht sich die individuelle Pauschale um jeweils 3% pro fehlender Person. Dies gilt für Freitagstermine in den Monaten April – November.
  14. Nach erfolgter Buchung kann ein Probeessen vereinbart werden: Um sich einen Eindruck von der Ausrichtung des Restaurants zu machen, hat das Brautpaar die Möglichkeit Speisen aus der à la carte Restaurantkarte für das Probeessen zu wählen. Die Berechnung erfolgt gemäß Speise-, und Getränkekarte, die Sie auch auf unserer Website unter https://hotelfreihof.com einsehen können.
  15. Bei der Buchung von Künstlern, Musikern oder ähnlichem Rahmenprogramm für Feierlichkeiten und Veranstaltungen tritt das Hotel lediglich als Vermittler auf. Das Hotel haftet nicht für das Rahmenprogramm. Gagen sind vom Veranstalter direkt mit den Künstlern/Unternehmen selbst zu begleichen. Ferner übernimmt das Hotel keinerlei GEMA-Gebühren. Diese sind vom Veranstalter selbst zu übernehmen.
  16. Behördliche Erlaubnisse für Sonderveranstaltungen (z.B. Feuerwerk) sind vom Veranstalter rechtzeitig und auf eigene Kosten zu beantragen.
  17. Das Hotel übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Waren und Equipment von Drittanbietern, ebenso wenig für mitgebrachte Gegenstände wie Kuchenplatten o.Ä.
  18. Die Freihof Prichsenstadt GmbH gestattet in Ausnahmefällen und nach Absprache das Mitbringen von Kuchen/Torten/Hochzeitstorten, Weinen aus Eigenanbau und selbstgebrannten Spirituosen. Das Mitbringen anderer Getränke und Speisen ist nicht gestattet.
  19. Das Hotel übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Speisen wie Kuchen oder Sahnetorten.
  20. Die Mitnahme von Buffetresten erfolgt auf eigene Verantwortung. Wir weisen darauf hin, dass mitgenommene Speisen in kürzester Zeit verzehrt & kühl transportiert/ gelagert werden müssen.
  21. Außerordentliche Verschmutzungen der Hochzeitslocation, Wiese, Vorplatz und Hotelräumlichkeiten (z.B. Feuerwerksüberreste, Verschmutzung der Kühlanlagen durch mitgebrachten Kuchen, etc.) und die daraus resultierenden Reinigungsarbeiten werden direkt an den Veranstalter weiterberechnet. Der Satz hierfür sind 50 Euro/Mitarbeiter/angefangener Stunde. Konfetti-, und Konfettikanonen sind nicht erlaubt. Sollten diese dennoch zu Verwendung kommen wird auch hier der oben aufgeführte Reinigungssatz angesetzt.

X. Zusätzliche Geschäftsbedingungen zum Rücktritt des Kunden / Abbestellung / Stornierung von privaten Veranstaltungen wie Hochzeiten, Geburtstage, etc.

  1. Der Veranstalter haftet für die Stornierung der Gesamtveranstaltung sowie jede Änderung des Vertrags. Bei Übernachtungsgästen, welche ihre Rechnung selbst bezahlen sollen, haften die Gäste nur dann selbst, wenn eine Kreditkarte zur Garantie sowie eine schriftliche Bestätigung des Einzelgastes vorliegt.
  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
  3. Bei Unterschrift der Buchungsbestätigung fallen für Hochzeitsbuchungen 1.000 € inkl. MwSt. als Anzahlung an. Zahlbar innerhalb von 7 Tagen.
  4. Sollte der vereinbarte Gastronomievertrag terminlich geändert oder storniert werden, sind folgende Stornierungsentschädigungen an die Freihof Prichsenstadt GmbH zu zahlen
    – Bis 9 Monate vor Veranstaltung: verfällt die Anzahlung
    – 9 Monate bis > 5 Monate vor Veranstaltung: 50% des vereinbarten Gesamtpreises
    – 5 Monate bis > 1 Monat vor Veranstaltung: 80% des vereinbarten Gesamtpreises
    – ab 1 Monat vor Veranstaltung: 90% des vereinbarten Gesamtpreises
    wenn der Kunde nicht ausdrücklich nachweist, dass ein Schaden des Hotels überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die vorgenannten Pauschalen.
  5. Im Falle, dass bzgl. des vorstehenden Punktes X/4 bis zum Stornierungstermin noch kein Menüpreis festgesetzt war, wird das günstigste Hochzeitsarrangement aus dem aktuellen Hochzeitsangebot zu Grunde gelegt. Basierend für die Berechnung der Gästezahlt ist die in der Buchungsbestätigung angegebene Personenanzahl.
  6. Stornierungen die die Gästeanzahl beeinflussen können können bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn berücksichtigt werden; jedoch nicht mehr als 15% von der ursprünglichen Personenzahl abweichen.
  7. Im Falle einer Gesamtstornierung / Verschiebung der Feierlichkeit sind die Stornierungsbedingungen gleichsam auf die in diesem Zusammenhang reservierten Zimmerkontingente und deren Preise anzuwenden.
  8. Grundsätzlich besteht an Wochenenden ein Mindestaufenthalt von zwei Nächten. An Feiertagen wie Christi Himmelfahrt, Fronleichnam, Ostern, Pfingsten und weiteren verlängerten Wochenenden erhöht sich der Mindestaufenthalt auf drei Nächte. Für gebuchte Veranstaltungen verringert sich der Mindestaufenhalt für 10 Zimmer der Kategorie B&B auf eine Nacht.

XI. Haftung des Hotels

Das Hotel haftet nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen:

  1. Für Schäden, die durch das Hotel oder durch deren gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen wurden, haftet das Hotel unbeschränkt.
  2. In Fällen der leicht fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet das Hotel nicht. Im Übrigen ist die Haftung des Hotels für leicht fahrlässig verursachte Schäden auf diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen des Hotels.
  3. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von Arglist, im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, für die Verletzung von Garantien sowie für Ansprüche aus Produkthaftung.
  4. Für die Nutzung des Parkplatzes oder Carports übernimmt das Hotel keine Haftung, es sei denn, dass das Hotel sich zu einer entsprechenden Überwachung des Parkplatzes oder Carports vertraglich verpflichtet hat.
  5. Die Benutzung des Saunabereichs, der Wellnessanwendungen und des Hallenbades erfolgt auf eigene Gefahr.
  6. Für von Kunden eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen nach §§ 701 ff. BGB.Haftungsansprüche des Kunden nach den §§ 701, 702 BGB erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich, nachdem er von dem Verlust, der Zerstörung oder der Beschädigung Kenntnis erlangt hat, dem Hotel Anzeige macht. Dies gilt nicht, wenn die Sachen von dem Hotel zur Aufbewahrung übernommen waren oder wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von dem Hotel oder seinen Leuten verschuldet ist.
  7. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Im Falle des Abhandenkommens oder der Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet das Hotel nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  8. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Kunden werden ebenfalls mit größter Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, die Aufbewahrung und – auf Wunsch des Kunden – gegen Entgelt auch die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels, dessen gesetzlicher Vertreter, leitenden Angestellten oder einfachen Erfüllungsgehilfen.
  9. Für Fundsachen gelten die gesetzlichen Regelungen nach den §§ 965 ff. BGB.

XII. Schlussbestimmungen

  1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Hotel und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention of Contracts fort he International Sales of Goods, CISG).
  2. Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz des Hotels. Dieser ist zurzeit Prichsenstadt.
  3. Soweit der Kunde bei Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch das Hotel aus Deutschland verlegt haben oder seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitzes unseres Unternehmens in Prichsenstadt. Daneben ist das Hotel berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
  4. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Hotel und dem Kunden nach Wahl des Hotels Prichsenstadt oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen das Hotel ist in diesen Fällen jedoch Prichsenstadt ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
  5. Wir weisen den Kunden (Verbraucher) darauf hin, dass er neben dem ordentlichen Rechtsweg auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 hat. Einzelheiten dazu finden sich in Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und unter der Internetadresse: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
  6. Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@hotelfreihof.com. Wir weisen nach § 36 VSBG darauf hin, dass wir nicht verpflichtet sind, an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  7. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Parteien in Textform vereinbart werden. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Geschäftsbedingungen.
  8. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.